Jeder fängt mal klein an



Da ist man 16 Jahre alt und zählt als erwachsen, aber bis zum Führerschein ist es noch ein weiter Weg. Eben nicht! Auch mit 16 hat man die Möglichkeit, einen Führerschein zu erwerben...Klasse A1 oder AM.

Führerscheinklasse A1

Mit dem A1 Führerschein ist es möglich, Leichtkrafträder bis 125 ccm zu fahren. Seit dem 19.01.2013 schreibt der Gesetzgeber keine Drosselung mehr auf 80 km/h bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor. Es sind 12 Sonderfahrten vorgeschrieben. Man erhält den Führerschein auf Probe.

Führerscheinklasse AM

Mit dem Führerschein der Klasse AM sind Roller bis 50 ccm erlaubt. Bei dieser Klasse gibt es keine Sonderfahrten. Man erhält nicht den Führerschein auf Probe. Ideal für “kleines Geld”, flexibel in der Stadt und um auf dem Land zu cruisen.


Ab dem 19.01.2013 heißt die Ausbildungsklasse M (Roller) "AM".